AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Inkrafttreten der AGB: 20.01.2025
(Änderungen vorbehalten)

Allgemein

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Angebote von Mirco Gurini. Sie regeln die vertaglichen Grundlagen zwischen Kunden (Auftraggeber) sowie Mirco Gurini (folgend Auftragnehmer)

2. Dienstleistungen

Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen auf der Grundlage der zwischen den beiden Parteien geführten Vorgespräche (telefonsich oder E-Mail). Nach dem Gespräch wird der Auftraggeberin eine Zusammenfassung des Gesprächs mit der Offerte zugesendet. Die Offerte hat eine Gültigkeit von maximal 20 Tagen. Wird diese Offerte angenommen so entsteht ein gültiger Vertrag nach Art. 1 OR.

3. Anmeldung / Annahme Offerte

Die Anmeldung für eine Dienstleistung bzw. die Annahme einer Offerte von Mirco Gurini ist, sofern das Gesetz keine andere Regelungen vorsieht bindend. Die Bestätigung der Buchung des Angebotes wird vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. 

4. Preise

Die geltenden Preise für die Dienstleistungen von Mirco Gurini sind jeweils auf der Seite «Preise» ersichtlich.

5. Rücktrittsrecht

Bei den Steuererklärungen für die Kantone Graubünden und St. Gallen sowie allen anderen Dienstleistungen hat die Auftraggeberin bis zur Übergabe der Unterlagen, bzw. der Dateien ein Rücktrittsrecht. Sind die Unterlagen bzw. Datein beim Auftragnehmer eingetroffen gilt das Rücktrittsrecht, sofern das Gesetz keine andere Regelungen vorsieht als verstrichen. Zieht die Auftraggeberin den Auftrag nach Eingang der Unterlagen bzw. Dateien bei der Auftragnehmerin zurück, so ist der vereinbarte Preis zu 50% zu bezahlen.

6. Zahlungsbedingungen

Für alle Dienstleistungen der Auftragnehmerin gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen rein netto. Die Zahlung der Dienstleistung erfolgt in der Regel mittels Rechnung. Andere Zahlungsmodalitäten werden im Einzelfall vertraglich vereinbart. Hat die Auftragnehmerin Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungspflicht der Auftraggeberin, kann die Auftragnehmerin eine Vorauszahlung von max. 50% der Vertragssumme als Sicherheit verlangen.

7. Zahlungsverzug

Die Zahlungspflicht der Auftraggberin beginnt in der Regel nach Vertragsbeginn. Auch während einem allfälligen Mahnwesen bleibt die Zahlungspflicht erhalten. Vorbehalten bleiben anders lautende nationale oder internationale Vorgaben. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von maximal 5% (mindestens CHF 10.00) der Rechnungsssumme erhoben. Gerät die Auftraggeberin in Zahlungsverzug erfolgen maximal zwei Mahnbriefe. Die Auftragnehmerin kann jeder Zeit Dritte für den Inkassofall beiziehen. Tritt der Inkassofall ein so kann ein Verzugsschaden nach Art. 106 OR erhoben werden, sofern die anfallenden Kosten höher sind, als dass die Mahngebühren sowie der Verzugszins zu decken vermögen. 

8. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich im Rahmen der Dienstleistung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen oder persönlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin auch nach Beendigung des Vertrages wo das Gesetz nichts anderes vorsieht Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.

9. Haftung

Bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung wird jegliche Haftung augeschlossen, da die Übermittlung der Steuerunterlagen über eine Softwarelösung  Drittfirma zur Verfügung gestellt wird.
Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten, inkl. Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeglicher Art, wird jede Haftung augeschlossen. Eine Hilfspersonenhaftung nach Art. 101 OR wird soweit es das Gesetz erlaubt, exkulpiert.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Chur. Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.