Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mirco Gurini für Privatkunden

Letzte Aktualisierung: 11.03.2023

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1. Gegenstand

Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (folgend AGB) für Dienstleistungen von Mirco Gurini (folgend Auftragnehmende) erlangen Anwendung, soweit für bestimmte Dienstleistungen oder für bestimmte Auftraggebende keine abweichende Regelungen bestehen.

2. Leistungen Auftragnehmender

Allgemein

Über den Umfang sowie die speziellen Nutzungsbedingungen von einzelnen Dienstleistungen der Dienstleistenden geben die aktuelle Webseite sowie allfällige Broschüren und Flyer Auskunft. Der Dienstleister kann zur Leistung Dritte beiziehen.

Es besteht kein Anspruch der Auftraggebende, auf eine bestimmte Dienstleistung, sowie der Beibehaltung von Dienstleistungen. Der Dienstleistende ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung die Erbringung einer Dienstleistung entschädigungs- und ersatzlos einzustellen.

Der Dienstleistende unterstützt, während der Öffnungszeiten bei Störungen, welche im Einflussbereich des Dienstleistenden liegen innert angemessener Zeit. Wird der Dienstleistende in Anspruch genommen, werden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3. Leistungen Auftraggebende

Bezahlung:

Die Auftraggebenden sind für eine fristgerechte Zahlung der bezogenen Dienstleistungen verantwortlich.

Passwörter:

Die Auftraggebenden bzw. die Auftraggebende ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login-Daten, etc. sicher zu verwahren und keinem Dritten zugänglich zu machen.

Kundenangaben:

Der Auftraggebende ist verpflichtet, gegenüber dem Auftragnehmer über eine gültige Vertrags-, Rechnungs- und E-Mailadresse zu informieren. Der Dienstleistende kann die Auftraggebende vertragsrelevante Informationen (Bsp. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen der AGB sowie betriebliche Änderungen wie Domiziländerung) postalisch, oder auf die letzte von Ihm angegebene E-Mailadresse rechtsgültig zustellen. Die Verwendung von Angaben der Auftraggebende werden ausschliesslich für diesen Zweck benutzt. Die Benutzung für den Zweck Marketing wird ausdrücklich bei der Auftraggebende schriftlich nachgefragt.

Rechts- und Vertragskonformes Verhalten:

Die Auftraggebende ist für ein rechts- und vertragskonformes Verhalten gegenüber dem Dienstleistenden und seinen Dienstleistungen verpflichtet. Als rechts- bzw. vertragswidriges Verhalten gilt:

  • Versenden von Spam-Nachrichten

  • Belästigung oder Beunruhigung Dritter

  • Hindern Dritter, bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Dienstleistenden

  • Schädigung oder Gefährdung durch Umgehung von Sicherheitsaspekten

  • Hacking, sowie das Ausspähen anderer Auftraggebenden des Auftragnehmenden.

Verantwortung für den Inhalt:

Der Auftraggebende ist für jede Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen, auch für eine solche durch Drittpersonen selbst verantwortlich. Er hat insbesondere infolge der Inanspruchnahme der vom Dienstleistenden bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu begleichen. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die als Zusatz bezogen oder bestellt worden sind.

4. Konfiguration Geräte

Allgemein

Der Auftraggebende erstellt, unterhält und entfernt rechtzeitig auf eigene Kosten seine veraltete Infrastruktur. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung setzt den Einsatz geeigneter Geräte durch die Auftraggebende voraus. Sie ist für die Anschaffung, Einrichtung*, und Funktionstüchtigkeit, sowie Rechtskonformität der Infrastruktur selber Verantwortlich. Der Dienstleistende gewährt der Auftraggebende keinen Investitionsschutz.

* Ausgenommen, davon ist die Inanspruchnahme der Einrichtungsdienstleistung des Auftragnehmers.

Fernwartung

Der Auftragnehmende ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Einrichtung, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung der Dienstleistung über geeignete Software auf die Infrastruktur der Auftraggebende zuzugreifen, dort vorhandene technische Daten, bzw. eingesetzte Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren, oder zu löschen. Im Rahmen der Fernwartung erhält der Auftragnehmende Einblick in diejenigen Dateien der Auftraggebende, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Gerätes (PC / Notebook) sowie der Dienstleistung stehen.

Der Auftragnehmende haftet nicht für nach der Fernwartung auftretende Schäden an der Infrastruktur des Auftraggebenden, sofern diese nicht nachweislich durch die Fernwartung des Auftragnehmenden verschuldet worden sind.

Schutzmassnahmen

Die Auftraggebende schützt Ihre Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Sie ergreift entsprechend dem Stand der Technik; Massnahmen, um zu verhindern, dass Ihre Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische Nachrichten (Phishing Mails, etc.), betrügerische Internetseiten (z.B. gefälschte Login-Seiten), schädliche Software (Viren, Trojanische Pferde, Würmer etc.)) oder Umgehung von Jugendschutzmassnahmen verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät der Auftraggebende eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Infrastruktur des Auftragnehmenden oder Dritter oder verwendet die Auftraggebende unzulässige sowie veraltete Geräte, kann der Auftragnehmende die Dienstleistung ablehnen, oder entschädigungslos die Leistungserbringung einstellen, sowie Meldung an die zuständigen Behörden machen (Umgehung von Jugendschutzmassnahmen), und Schadenersatz fordern.

5. Preise / Kosten

Allgemein:

Massgebend sind jeweils die aktuellen Preise auf der Webseite des Auftragnehmenden (https://www.mircogurini.ch) publizierten Preise und Gebühren. (Bearbeitungs- und Dienstleistungsgebühren). Der Auftragnehmende kann die Preise und Gebühren unmittelbar nach der Anfrage einer bestimmten Dienstleistung bekanntgeben.

Beginn Zahlungspflicht; Mahnwesen

Die Zahlungsverpflichtung beginnt in der Regel mit dem Beginn des Vertrages zwischen des Dienstleisters und der Auftraggebende. Auch während einem allfälligen Mahnwesen werden der Auftraggebende vertraglich geschuldete Kosten in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich anders lautende nationale bzw. internationale Vorgaben (Obligationenrecht, Wiener Kaufrecht nach CISG) erhebt der Auftragnehmende für das Mahnwesen eine entsprechende Mahngebühr von max. 5% der Rechnungssumme.

6. Missbräuchliches Verhalten

Bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (siehe dazu Ziff. 3) kann der Auftragnehmende die Auftraggebende zu einem vertragskonformen verhalten bitten, Dienstleistungen ohne Vorankündigung ersatz- und entschädigungslos auflösen, einschränken, oder einstellen. Den Vertrag frist- und ersatz- sowie entschädigungslos auflösen und ggf. Schadenersatz einfordern. Dasselbe gilt, im Falle von unvollständigen sowie unzutreffenden Angaben der Auftraggebende bei Vertragsabschluss oder der Bestellung von Dienstleistungen.

7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Allgemein:

Der Auftragnehmende erstellt auf Grund der Aufzeichnungen die Rechnung. Der Auftragnehmende kann verschiedene Rechnungen der Auftraggebende zusammenfassen, und geringfügige Beträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung erheben.

Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage (Kalendertage). Einwände der Auftraggebende zu Benutzungsgebühren müssen innerhalb von drei Monaten nach der beanstandeten Benutzung erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt gelten diese als von der Auftraggebende akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann der Auftragnehmende verlangen, dass der unbeanstandete Betrag der Rechnung fristgerecht beglichen wird. Mit Beendigung des Vertrages, werden alle ausstehenden Beträge (d.h auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch allfälligen auslaufenden Mindestvertragsdauer- bzw. Verlängerungsdauer) fällig. Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.

Zahlungsverzug:

Hat die Auftraggebende bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich beglichen, noch schriftlich ihren Einwand dagegen begründet, fällt sie ohne weiteres in Leistungsverzug, und der Auftragnehmende kann soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die Auftraggebende trägt sämtliche Kosten, die dem Auftragnehmenden durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet die Auftraggebende dem Auftragnehmenden einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr. Der Auftragnehmende kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen.

Sicherheit:

Hat der Auftragnehmende Zweifel hinsichtlich der vertragsmässigen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmende auch eine Vorauszahlung von mind. 30% der Vertragssumme, oder eine Sicherheit verlangen. Leistet die Auftraggebende nicht, kann der Auftragnehmende die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Der Auftragnehmende kann alle Forderungen gegen die Auftraggebende mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.

8. Datenschutz

Wie der Auftragnehmende Daten der Auftraggebende erhebt, bearbeitet und welche Einflussmöglichkeiten die Auftraggebende hierbei hat, ist unter Datenschutzerklärung abrufbar.

9. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertragsverhältnis erhält die Auftraggebende das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Erzeugnisse. Inhalt und Umfang dieses Rechtes ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Alle Rechte an bestehenden oder bei der Vertragserfüllung entstehenden Geistigen Eigentum und Urheberrecht, bezüglich Dienstleistungen des Auftragnehmenden verbleiben bei ihm, oder den berechtigten Dritten. Verletzt die Auftraggebende Immatrialgüterrechte von Dritten und wird der Auftragnehmende dafür in Anspruch genommen, so de Auftragnehmende entsprechende Schutzmassnahmen erwägen, und Differenz- bzw. Ersatzzahlungen vom Auftraggebenden geltend machen.

10. Haftung des Auftragnehmenden

Bei Vertragsverletzungen haftet der Auftragnehmende für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Schadenersatz auf Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Weiter ist jegliche Haftung ausgeschlossen für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

Höhere Gewalt:

Der Auftragnehmende haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweisen unterbrochen, ganz oder teilweise unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere naturbezogene Ereignisse (Wetterstörungen, Überschwemmungen, Epidemien, sowie Pandemien) sowie politische oder wirtschaftliche Ereignisse.

11. Dauer und Kündigung

Allgemein:

Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmenden und der Auftraggebende ist in der Laufzeit befristet. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht nötig. Falls Verträge unbefristet vereinbart worden sind, so gilt eine Mindestfrist von 2 Monaten auf Monatsende. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmende kann in Ausnahmefällen auch in andere Form Kündigungsbegehren entgegennehmen

12. Leistungsübersicht

Der Auftragnehmende informiert die Auftraggebende in geeigneter Form über bestimmte oder alle Dienstleistungen. Sofern die Auftraggebende nicht innerhalb auf der Leistungsübersicht genannten Frist Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt der Auftragnehmende seinerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann er der Auftraggebende eine berichtigte Version zustellen

13. Änderungen

Änderung von Preisen und Dienstleistungen:

Der Auftragnehmende behält sich ausdrücklich vor, die Preise der Dienstleistungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen oder abzuändern. Änderungen der Auftraggebende in geeigneter Form (Rechnung, E-Mail, Post) bekannt gemacht. Erhöht der Auftragnehmende die Preise um mehr als 10% oder, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung führt, oder ändert der Auftragnehmende eine vom Auftraggebenden bezogenen Dienstleistung erheblich zum Nachteil dessen, informiert der Auftragnehmende rechtzeitig im Voraus. Die Auftraggebende kann die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Wird dies unterlassen, so gelten die Änderungen als akzeptiert. Änderung der Abgabensätze (Bsp. Mehrwertsteuer,) gelten nicht als Preiserhöhung und berechtigen nicht zur Kündigung.

Änderungen von AGB:

Der Auftragnehmende behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmende informiert die Auftraggebende in geeigneter Form, (E-Mail, Post) vorgängig über Änderungen der AGB.

14. Übertragung

Die Übertragung, des Vertrages bzw. der Vertragsbeziehung oder von Rechten sowie Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Der Auftragnehmende ist berechtigt, Parteiwechsel / Wechsel der Vertragspartner zu akzeptieren, bei welcher die Parteien ihre Zustimmung per Post oder per E-Mail in schriftlicher Form abgeben. Der Auftragnehmende ist berechtigt, ohne Zustimmung des Auftraggebenden, Verträge oder Forderungen daraus zu Inkasso Zwecken an Dritte zu übertragen, bzw. abzutreten.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Abgeschlossene Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Chur.